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Der Versuch einer Analyse (2019)

Bürgerinitiative

Es ist vorerst ruhiger geworden um den Hirnzigenpark.

Noch immer gibt es die unterschiedlichsten Meinungen über den gegenwärtigen Zustand des Parks. Unbestritten ist, dass die WBG Einheit mit viel Aufwand den Park in einen Zustand versetzt hat, der weitestgehend dem ursprünglichen entspricht. Dies meint auch, dass es jetzt wieder ein Park ist und keine „grüne Hölle“. Bereits das kann man positiv oder negativ sehen. Die Bürgerinitiative hatte verlangt, dass der Park nur insoweit hergerichtet wird, dass einer Verwirklichung einer noch zu erarbeitenden Konzeption nichts entgegensteht. Die Steuergruppe der BI sieht in dieser Hinsicht keine Probleme, auch wenn nicht alles in Absprache mit der BI erfolgte. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die WBG einen (klassischen) Bürgerpark ablehnt. Ein von ihr als genossenschaftlich bezeichneter Park soll aber der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Es ist anzunehmen, dass eine durchgängige, insbesondere nächtliche, Öffnung des Parks ohnehin auf wenig Zustimmung in der Umgebung stößt. Die Befürchtung, es könnten lediglich Anlagen für die künftigen Mieter entstehen, halten wir gegenwärtig für unbegründet...

Es ist vorerst ruhiger geworden um den Hirnzigenpark.

Noch immer gibt es die unterschiedlichsten Meinungen über den gegenwärtigen Zustand des Parks. Unbestritten ist, dass die WBG Einheit mit viel Aufwand den Park in einen Zustand versetzt hat, der weitestgehend dem ursprünglichen entspricht. Dies meint auch, dass es jetzt wieder ein Park ist und keine „grüne Hölle“. Bereits das kann man positiv oder negativ sehen. Die Bürgerinitiative hatte verlangt, dass der Park nur insoweit hergerichtet wird, dass einer Verwirklichung einer noch zu erarbeitenden Konzeption nichts entgegensteht. Die Steuergruppe der BI sieht in dieser Hinsicht keine Probleme, auch wenn nicht alles in Absprache mit der BI erfolgte. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die WBG einen (klassischen) Bürgerpark ablehnt. Ein von ihr als genossenschaftlich bezeichneter Park soll aber der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Es ist anzunehmen, dass eine durchgängige, insbesondere nächtliche, Öffnung des Parks ohnehin auf wenig Zustimmung in der Umgebung stößt. Die Befürchtung, es könnten lediglich Anlagen für die künftigen Mieter entstehen, halten wir gegenwärtig für unbegründet.

Die Unterschriften der betroffenen Kleingärtner unter die neuen Verträge mit der WBG haben sich verzögert, der Vertragswechsel ist inzwischen aber abgeschlossen. Damit steht der Wohnbebauung auf ehemaligen Kleingartenflächen rechtlich wohl nichts mehr im Wege und dies war ja auch bereits Bestandteil der Vereinbarung zwischen BI und WBG vom September 2017. Der von Herrn Büttner vorgetragene Zeitplan geht von einer Bebauung nicht vor 2024 aus. Dies scheint gegenwärtig wenige Aktivitäten der BI zu erfordern. Wir haben trotzdem im Gespräch am 9.5.2019 vereinbart, uns halbjährlich zu treffen und gegenseitig über aktuelle Fragen zu verständigen.
Daraus könnte gegebenenfalls eine Mitarbeit der BI bei den Bauplanungen und der endgültigen Parkgestaltung erwachsen. Verschiedene Aussagen der WBG lassen die Steuergruppe der BI hier aber skeptisch sein. Die noch bevorstehenden Veränderungen im Park wurden als marginal bezeichnet und die Bürger (BI oder andere Formen der Bürgerbeteiligung) in die Frühphase der Planung einzubinden wird nach Aussage von Herrn Büttner nicht funktionieren.

Eine von der BI bisher abgelehnte Bebauung auf dem Areal der ehemaligen Villa wird gegenwärtig von der WBG immer noch in Erwägung gezogen. Der Standpunkt der BI ist insoweit unverändert, dass wir lediglich die Errichtung einer für gemeinschaftliche Nutzung vorgesehenen Anlage akzeptieren. Deren konkrete Ausgestaltung wird sicher Gegenstand künftiger Gespräche sein. Wir gehen davon aus, dass auch dies der öffentlichen Nutzung über die WBG und deren Mitglieder hinaus nicht im Wege stehen muss.

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